- 1. Semester
- 2. Semester
- 3. Semester
- 4. Semester
- Wahlpflichtveranstaltungen
- Veranstaltungsspezifische Hinweise
Hinweise
Es sei ausdrücklich betont, dass es sich bei den folgenden Plänen lediglich um Vorschläge handelt. Jedem Studenten steht es frei, sich einen anderen Stundenplan im Rahmen der Studien- und Prüfungsordnung zusammenzustellen. Dabei hilft auch die offizielle Modulübersicht.
Das Masterprogramm kann sowohl im Sommer- als auch Wintersemester begonnen werden. Viele Veranstaltungen werden sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester angeboten, daher ist man sehr flexibel bei der Belegung der Veranstaltungen. Die Stundenplanvorschläge hier sollen eine Übersicht über die Veranstaltungen geben, die im Laufe des Masterstudiums belegt werden müssen.
SWS (Semesterwochenstunden): Die für eine Veranstaltung veranschlagte Anzahl an "Präsenzstunden" (z.B. in einer Vorlesung). Eine ungefähre Einschätzung des Gesamtarbeitsaufwandes für eine Veranstaltung kann anhand der ECTS-Punkte ermittelt werden.
ECTS: Die für die erfolgreiche Teilnahme an einer Veranstaltung verliehenen ECTS-Punkte. Genauere Informationen zum ECTS (European Credit Transfer System finden sich in den Studien- und Prüfungsordnungen.
1. Semester
(24 Semesterwochenstunden, 30 ECTS-Punkte)
| Titel | Veranstaltungsart | SWS | ECTS |
| Wissenschaftliches Arbeiten und Lehren | Seminar + Praktikum | 2 + 4 | 6 |
| Vertiefende Themen der Informatik für Master I | Vorlesung + Übung | 3 + 2 | 6 |
| Wahlpflichtveranstaltung Informatik | Vorlesung + Übung | 3 + 2 | 6 |
| Wahlpflichtveranstaltung Informatik | Vorlesung + Übung | 3 + 2 | 6 |
| Mediennutzung und Medienwirkung I | Seminar | 3 | 6 |
2. Semester
(22 Semesterwochenstunden, 30 ECTS-Punkte)
| Titel | Veranstaltungsart | SWS | ECTS |
| Präsentationsseminar | Seminar | 1 | 3 |
| Forschungsseminar | Seminar | 1 | 3 |
| Praktikum zu fortgeschrittenen Themen der Informatik I | Einzel- oder Gruppenpraktikum | 2 | 6 |
| Wahlpflichtveranstaltung Informatik | Vorlesung + Übung | 4 + 2 | 6 |
| Wahlpflichtveranstaltung Informatik | Vorlesung + Übung | 4 + 2 | 6 |
| Mediennutzung und Medienwirkung II | Seminar | 3 | 6 |
3. Semester
(20 Semesterwochenstunden, 30 ECTS-Punkte)
| Titel | Veranstaltungsart | SWS | ECTS |
| Seminar persönliche und soziale Kompetenz für Master | Seminar | 3 | 6 |
| Praktikum zu fortgeschrittenen Themen der Informatik II | Einzel- oder Gruppenpraktikum | 2 | 6 |
| Vertiefende Themen der Informatik für Master II | Vorlesung und Übung | 3 + 2 | 6 |
| Wahlpflichtveranstaltung Informatik | Vorlesung + Übung | 3 + 2 | 6 |
| Wahlpflichtveranstaltung Informatik | Vorlesung + Übung | 3 + 2 | 6 |
4. Semester
(30 ECTS-Punkte)
| Titel | Veranstaltungsart | SWS | ECTS |
| Masterarbeit | Abschlussarbeit | 25 | |
| Disputation | Mündliche Prüfung | 5 |
Wahlpflichtveranstaltungen
Wintersemester
| Titel | Veranstaltungsart | SWS | ECTS |
| Methoden des Software Engineering | Vorlesung + Übung | 3 + 2 | 6 |
| Mensch-Maschine-Interaktion II | Vorlesung + Übung | 3 + 2 | 6 |
| IT-Sicherheit | Vorlesung + Übung | 3 + 2 | 6 |
| Multimedia im Netz | Vorlesung + Übung | 3 + 2 | 6 |
| Deklarative Sprachen I | Vorlesung + Übung | 3 + 2 | 6 |
| Compilertechnik und Typsysteme | Vorlesung + Übung | 3 + 2 | 6 |
| Wissensrepräsentation und Schließen | Vorlesung + Übung | 3 + 2 | 6 |
| Anfragebearbeitung und Indexstrukturen in Datenbanken | Vorlesung + Übung | 3 + 2 | 6 |
| Computergrafik III | Vorlesung + Übung | 3 + 2 | 6 |
Sommersemester
| Titel | Veranstaltungsart | SWS | ECTS |
| Software Engineering für spezielle Anwendungsgebiete | Vorlesung + Übung | 3 + 2 | 6 |
| Datenbanksysteme II | Vorlesung + Übung | 3 + 2 | 6 |
| Deklarative Sprachen II | Vorlesung + Übung | 3 + 2 | 6 |
| IT-Management | Vorlesung + Übung | 3 + 2 | 6 |
| Computergrafik II | Vorlesung + Übung | 3 + 2 | 6 |
| Mobile und Verteilte Systeme | Vorlesung + Übung | 3 + 2 | 6 |
| Spatial, Temporal and Multimedia Databases | Vorlesung + Übung | 3 + 2 | 6 |
Veranstaltungsspezifische Hinweise
Praktikum Wissenschaftliches Arbeiten und Lehren (PWAL):
Master-Studierende können eine Tutortätigkeit als Praktikum Wissenschaftliches Arbeiten und Lehren (PWAL) einbringen (3 ECTS). Dabei wird aber eine zusätzliche Betreuung seitens der Lehrenden und eine zusätzliche Reflektionsleistung seitens der Studierenden erwartet. Denkbare Formen sind etwa ein Besuch in einer Tutorstunde mit anschließender "Manöverkritik" (Modell Lehrprobe), eine schriftliche Ausarbeitung oder die Erarbeitung von speziellem Lehrmaterial (4-6 Seiten). In diesem Fall muss dem Studiengangskoordinator eine Bestätigung des Betreuers über die Zusatzbetreuung vorgelegt werden. Es ist wichtig, dass diese Zusatzleistung in direktem Zusammenhang mit der Tutortätigkeit steht; zuständig für die Bestätigung ist auch der Lehrstuhl, an dem die Tutortätigkeit erbracht wurde. Damit wird es in der Regel nicht möglich sein, eine früher im Bachelor erbrachte Tutortätigkeit (ohne Bescheinigung der Zusatzleistung) nachträglich im Masterstudium einzubringen.Persönliche und soziale Kompetenz (PSK):
Anerkannt werden:- Veranstaltung "Persönliche und soziale Kompetenz"
- Leistungen außerhalb des Studiums, die die Anleitung einer Gruppe von Personen in Eigenverantwortung, einschließlich der Teammoderation, beinhalten und vom Umfang her den 6 ECTS entsprechen, also mindestens einen Monat Vollarbeitszeit umfassen. Beispiele sind: Tätigkeit als Sporttrainer, Gruppenleiter im Alpenverein, Tätigkeit in der Selbstverwaltung studentischer Einrichtungen wie Studentenwohnheim, Tätigkeit als Studierendenvertreter in der Fachschaft.
- Tätigkeiten als Tutor während des Masterstudiums mit 3 ECTS je Tutortätigkeit, allerdings dürfen insgesamt maximal 6 ECTS (5% des Studiums) so abgedeckt werden. Mit zwei Tutortätigkeiten können also die vollen 6 ECTS abgedeckt werden (wer eine Tutortätigkeit schon beim Praktikum Wissenschaftlichen Arbeiten und Lehren (PWAL) eingebracht hat, kann bei Persönliche und Soziale Kompetenz nur 3 der 6 ECTS durch eine Tutortätigkeit abdecken).
- Tätigkeiten als Werkstudent oder Praktika, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass damit eine wesentliche Leitungs- und Moderationsfunktion verbunden war. Wenn der Schwerpunkt auf technischen Tätigkeiten lag, können solche Tätigkeiten nicht als PSK anerkannt werden.

