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Medieninformatik

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  • Wahlpflichtveranstaltungen
  • Veranstaltungsspezifische Hinweise

Hinweise

Das Masterprogramm kann sowohl im Sommer- als auch Wintersemester begonnen werden. Viele Veranstaltungen werden sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester angeboten, daher ist man sehr flexibel bei der Belegung der Veranstaltungen. Die Stundenplanvorschläge hier sollen eine Übersicht über die Veranstaltungen geben, die im Laufe des Masterstudiums belegt werden müssen.

Es sei ausdrücklich betont, dass es sich bei den folgenden Plänen lediglich um Vorschläge handelt. Jedem Studenten steht es frei, sich einen anderen Stundenplan im Rahmen der Studien- und Prüfungsordnung zusammenzustellen. Dabei hilft auch die offizielle Modulübersicht.

SWS (Semesterwochenstunden): Die für eine Veranstaltung veranschlagte Anzahl an "Präsenzstunden" (z.B. in einer Vorlesung).

ECTS: Die für die erfolgreiche Teilnahme an einer Veranstaltung verliehenen ECTS-Punkte. Eine ungefähre Einschätzung des Gesamtarbeitsaufwandes für eine Veranstaltung kann anhand der ECTS-Punkte ermittelt werden. Genauere Informationen zum ECTS (European Credit Transfer System finden sich in den Studien- und Prüfungsordnungen.



1. Semester

(26 Semesterwochenstunden, 30 ECTS-Punkte)

Titel Veranstaltungsart SWS ECTS
P1 Wissenschaftliches Arbeiten und Lehren Seminar + Praktikum 2 + 4 6
Wahlpflichtmodul variabel 5 6
Wahlpflichtmodul variabel 5 6
Wahlpflichtmodul variabel 5 6
Wahlpflichtmodul variabel 5 6

2. Semester

(22 Semesterwochenstunden, 30 ECTS-Punkte)

Titel Veranstaltungsart SWS ECTS
P2 Ausgewählte Themen der Informatik (Masterseminar) Seminar 2 6
P3 Fortgeschrittene Themen der Informatik I (Masterpraktikum) Einzel- oder Gruppenpraktikum 5 6
Wahlpflichtmodul variabel 5 6
Wahlpflichtmodul variabel 5 6
Wahlpflichtmodul variabel 5 6

3. Semester

(20 Semesterwochenstunden, 30 ECTS-Punkte)

Titel Veranstaltungsart SWS ECTS
P4 Vertiefung persönliche und soziale Kompetenz Seminar 3 6
P5 Fortgeschrittene Themen der Informatik II (Masterpraktikum) Einzel- oder Gruppenpraktikum 2 6
Wahlpflichtmodul variabel 5 6
Wahlpflichtmodul variabel 5 6
Wahlpflichtmodul variabel 5 6

4. Semester

(30 ECTS-Punkte)

Titel Veranstaltungsart SWS ECTS
Masterarbeit Abschlussarbeit 25
Disputation Mündliche Prüfung 5


Wahlpflichtmodule

Studierende haben im Master mehr Freiheit bei der Kurswahl als im Bachelor.
Dabei gibt es Wahlpflichtmodule, zwischen denen Studierende nach den Vorgaben Ihrer jeweiligen Prüfungs- und Studienordnung regelhaft auswählen können und Vertiefende Themen, welche spezifische Module sind. Weitere Informationen finden Sie hier.
Aktuelle Veranstaltungen, die den jeweiligen Modulen in Ihrem Studiengang zugeordnet werden können, finden Sie hier.


Vertiefende Themen der Medien-/Informatik

Siehe Wahlpflichtmodule


Veranstaltungsspezifische Hinweise

Praktikum und Seminar Wissenschaftliches Arbeiten und Lehren (SPWAL):

Die Regelung, dass Master-Studierende eine Tutortätigkeit als Praktikum Wissenschaftliches Arbeiten und Lehren (PWAL - 3 ECTS) einbringen können ist ab dem Wintersemester 2014/2015 nicht mehr gültig. Seit dem Wintersemester 2021/22 wird an Stelle des SPWAL der Kurs SWAL angeboten, der sich auf das wissenschaftliche Arbeiten fokussiert.

Persönliche und soziale Kompetenz (PSK):

Tutortätigkeiten aus dem Bachelor- und Masterstudium und außerfachliche Qualifikationen wie Sprachkurse können im Master nicht als PSK anerkannt werden.
Anerkannt werden:
  • Veranstaltung "Persönliche und soziale Kompetenz"
  • Leistungen außerhalb des Studiums, die die Anleitung einer Gruppe von Personen in Eigenverantwortung, einschließlich der Teammoderation, beinhalten und vom Umfang her den 6 ECTS entsprechen, also mindestens einen Monat Vollarbeitszeit umfassen.
    Beispiele sind: Tätigkeit als Sporttrainer, Gruppenleiter im Alpenverein. Hier wird erwartet, dass ein Beleg über eine Ausbildung in Teamleitung vorgelegt wird, z.B. ein Trainerschein. Ebenfalls anerkannt werden: Tätigkeit in der Selbstverwaltung studentischer Einrichtungen wie Studentenwohnheim, Tätigkeit als Studierendenvertreter in der Fachschaft.
  • Tätigkeiten als Werkstudent oder Praktika, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass damit eine wesentliche Leitungs- und Moderationsfunktion verbunden war. Wenn der Schwerpunkt auf technischen Tätigkeiten lag, können solche Tätigkeiten nicht als PSK anerkannt werden.
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Impressum – Datenschutz – Kontakt  |  Letzte Änderung am 19.05.2025 von Sarah Prange (rev 44798)