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Startseite > Studierende > Semesterplanung > Master > Mensch-Computer-Interaktion

Mensch-Computer-Interaktion

  • 1. Semester
  • 2. Semester
  • 3. Semester
  • 4. Semester
  • Wahlpflichtveranstaltungen
  • Veranstaltungsspezifische Hinweise

Hinweise

Prinzipiell kann der Masterstudiengang Mensch-Computer-Interaktion als Masterstudiengang Medieninformatik mit Anwendungsfach Mensch-Maschine-Interaktion verstanden werden. Es bestehen folgende Unterschiede zu den anderen Medieninformatik Masterstudiengängen mit Anwendungsfach: Die Vorlesungen Mensch-Maschine-Interaktion II und Informationsvisualisierung werden zu Pflichtveranstaltungen. MMI II behandelt dabei fortgeschrittene Formen der Mensch-Maschine-Interaktion, wie interaktive Oberflächen, instrumentierte Umgebungen und Augmented Reality. Des Weiteren kommen zwei Design-Workshops hinzu, welche die logische Fortsetzung von "Interaction Design", "Concept Development" und "Projektkompetenz Multimedia" (Industriebezug) aus dem Bachelorstudiengang bilden. Der klare Informatikbezug bleibt im Wort "Computer" statt "Maschine erhalten".

Das Masterprogramm kann sowohl im Sommer- als auch Wintersemester begonnen werden. Viele Veranstaltungen werden sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester angeboten, daher ist man sehr flexibel bei der Belegung der Veranstaltungen. Die Stundenplanvorschläge hier sollen eine Übersicht über die Veranstaltungen geben, die im Laufe des Masterstudiums belegt werden müssen.

Es sei ausdrücklich betont, dass es sich bei den folgenden Plänen lediglich um Vorschläge handelt. Jedem Studenten steht es frei, sich einen anderen Stundenplan im Rahmen der Studien- und Prüfungsordnung zusammenzustellen. Dabei hilft auch die offizielle Modulübersicht.

SWS (Semesterwochenstunden): Die für eine Veranstaltung veranschlagte Anzahl an "Präsenzstunden" (z.B. in einer Vorlesung).

ECTS: Die für die erfolgreiche Teilnahme an einer Veranstaltung verliehenen ECTS-Punkte. Eine ungefähre Einschätzung des Gesamtarbeitsaufwandes für eine Veranstaltung kann anhand der ECTS-Punkte ermittelt werden. Genauere Informationen zum ECTS (European Credit Transfer System finden sich in den Studien- und Prüfungsordnungen.



1. Semester

(21 Semesterwochenstunden, 30 ECTS-Punkte)

Titel Veranstaltungsart SWS ECTS
P1 Wissenschaftliches Arbeiten und Lehren Seminar + Praktikum 2 + 4 6
P2 Design Workshop I Praktikum 4 6
Wahlpflichtmodul variabel 5 6
Wahlpflichtmodul variabel 5 6
Wahlpflichtmodul variabel 5 6

2. Semester

(21 Semesterwochenstunden, 30 ECTS-Punkte)

Titel Veranstaltungsart SWS ECTS
P3 Design Workshop II Praktikum 4 6
P4 Ausgewählte Themen der Informatik (Masterseminar) Seminar 2 6
P5 Mensch-Maschine-Interaktion II Vorlesung + Übung 3 + 2 6
P6 Fortgeschrittene Themen der Informatik I (Masterpraktikum) Einzel- oder Gruppenpraktikum 5 6
Wahlpflichtmodul variabel 5 6

3. Semester

(23 Semesterwochenstunden, 30 ECTS-Punkte)

Titel Veranstaltungsart SWS ECTS
P7 Informationsvisualisierung Vorlesung + Übung 3 + 2 6
P8 Vertiefung persönliche und soziale Kompetenz Seminar 3 6
P9 Fortgeschrittene Themen der Informatik II (Masterpraktikum) Einzel- oder Gruppenpraktikum 5 6
Wahlpflichtmodul variabel 5 6
Wahlpflichtmodul variabel 5 6

4. Semester

(30 ECTS-Punkte)

Titel Veranstaltungsart SWS ECTS
Masterarbeit Abschlussarbeit 25
Disputation Mündliche Prüfung 5


Wahlpflichtmodule

Studierende haben im Master mehr Freiheit bei der Kurswahl als im Bachelor.
Dabei gibt es Wahlpflichtmodule, zwischen denen Studierende nach den Vorgaben Ihrer jeweiligen Prüfungs- und Studienordnung regelhaft auswählen können und Vertiefende Themen, welche spezifische Module sind. Weitere Informationen finden Sie hier.
Aktuelle Veranstaltungen, die den jeweiligen Modulen in Ihrem Studiengang zugeordnet werden können, finden Sie hier.


Vertiefende Themen der Medien-/Informatik

Siehe Wahlpflichtmodule



Veranstaltungsspezifische Hinweise

Wissenschaftliches Arbeiten und Lehren:

Seminar und Praktikum Wissenschaftliches Arbeiten und Lehren (P1, 6 ECTS)

Persönliche und soziale Kompetenz (PSK):

  • Veranstaltung "Persönliche und soziale Kompetenz"
  • oder
  • Anerkennung einer externen Ausbildung (siehe unten)
Für die Anerkennung im Modul "Vertiefung persönliche und soziale Kompetenz" müssen Studierende eine qualifizierte externe Ausbildung nachweisen. Diese Regelung gilt für Studierende der Masterstudiengänge Medieninformatik (Hauptfach) und Mensch-Computer-Interaktion. Anforderungen an die Qualifikation: Die anerkennungsfähige Leistung umfasst insgesamt mindestens 180 Stunden und setzt sich aus den folgenden zwei Teilen zusammen:
  1. Theoretische Ausbildung (mind. 90 Stunden): Der Nachweis einer formalen Ausbildung, die vertiefte Kenntnisse in sozial- und persönliche Kompetenz vermittelt. Inhalte müssen eine Auswahl der folgenden Themen abdecken:
    • Sozialkompetenz: Kommunikative Fähigkeiten, Teamfähigkeit, Konfliktmanagement, interkulturelle Kompetenz, soziales Projektmanagement.
    • Persönliche Kompetenz: Reflexions- und Kritikfähigkeit, Flexibilität, Motivation, Zuverlässigkeit, Ethik und Verantwortung.
  2. Praktische Anwendung (mind. 90 Stunden): Der Nachweis einer anschließenden praktischen Tätigkeit, in der die in der Ausbildung erlernten Inhalte gezielt umgesetzt und angewendet wurden (z.B. eigenständige Leitung einer Gruppe, eine Lehrtätigkeit, Coaching).
Anforderungen an die Ausbildung:
  • Umfang: Mindestens 90 Stunden Ausbildung, sowie weitere 90 Stunden in Ausführung.
  • Inhalte: Die Ausbildung muss vertiefte Kenntnisse in den Bereichen Sozial- und Persönliche Kompetenz vermitteln.
Thematische Schwerpunkte:
Die Ausbildung muss eine Auswahl der folgenden Themen abdecken:
  • Sozialkompetenz:
    • Kommunikative Kompetenzen und Kommunikationstechniken
    • Umgang mit Partnern und Teamfähigkeit
    • Konflikterkennung, -bewältigung und -lösung
    • Interkulturelle Kompetenz
    • Soziales Projektmanagement
  • Persönliche Kompetenz:
    • Reflexions- und Kritikfähigkeit
    • Flexibilität, Motivation und Eigenverantwortung
    • Lern- und Leistungsbereitschaft
    • Ausdauer, Zuverlässigkeit und ethisches Handeln
Erforderliche Nachweise: Für die Anerkennung müssen Nachweise für beide Teile erbracht werden:
  • Für die Ausbildung (Teil 1): Ein offizielles Zertifikat oder eine Teilnahmebescheinigung des Anbieters mit Beschreibung der Inhalte, der Gesamtzahl der Stunden (mind. 90) und dem Zeitraum.
  • Für die praktische Anwendung (Teil 2): Eine Bescheinigung des Arbeitgebers, Vereins oder der Organisation, aus der die Beschreibung der Tätigkeit, die geleisteten Stunden (mind. 90), der Zeitraum und der klare Bezug zur Anwendung der zuvor erlernten Kompetenzen hervorgehen.
Wichtiger Hinweis: Eine universitäre Tutorentätigkeit oder eine rein praktische Tätigkeit ohne theoretische Ausbildung kann für diese Leistung nicht anerkannt werden. Einreichung: Die Anerkennung erfolgt aktuell (Stand Sommersemester 2025) ausschließlich über Uni2work-Workflows.
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Impressum – Datenschutz – Kontakt  |  Letzte Änderung am 19.05.2025 von Sarah Prange (rev 44797)