Applying for the Master Course
Target audience
Der Masterstudiengang Medieninformatik ist ein konsekutiver Studiengang, der auf einem Bachelorstudium in Medieninformatik aufbaut. Zugangsvoraussetzung ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss aus dem Inland oder Ausland der Fachrichtung Medieninformatik, Informatik oder eines verwandten Faches. Zusätzlich wird ein Eignungsverfahren durchgeführt, das in einer eigenen Satzung geregelt ist und weiter unten beschrieben wird.
Application Procedure
Vor der Immatrikulation zum Master-Studium ist eine Bewerbung erforderlich.
Bewerbungsfristen
Eine Bewerbung ist zum Sommer- und Wintersemester möglich. Die Unterlagen sind spätestens zum 15. Januar (für das folgende Sommersemester) bzw. zum 15. Juli (für das kommende Wintersemester) einzureichen.
Necessary Documents
Zur Anmeldung für den Master-Studiengang müssen gemäß der Satzung für das Eignungsverfahren verschiedene Unterlagen eingereicht werden.
- Kopie des Abschlusszeugnisses des Erststudiums: Wenn das Erststudium nicht am Institut für Informatik erfolgte, muss ein Zeugnis vorgelegt werden. Liegt das Abschlusszeugnis aus dem Erststudium zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vor, so ist der Bewerbung ein „Transcript of Records“ mit Unterschrift und Siegel des Prüfungsausschusses mit dem Leistungsstand von 5 Fachsemestern beizulegen, aus dem eine Durchschnittsnote hervorgeht, die sich aus den Noten der bis dahin erfolgreich absolvierten Module im Hauptfach zusammensetzt. Eine Bewerbung und Zulassung für den Masterstudiengang ist also bereits vor Abschluss des Bachelorstudiengangs möglich (bei der Umschreibung in den Masterstudiengang in der Studentenkanzlei ist die Verbuchung des Bachelorabschlusses jedoch Voraussetzung).
- Ein maximal 1.000 bis 2.000 Zeichen umfassender Aufsatz, in dem das Interesse und die Fähigkeiten für ein Studium im Masterstudiengang Medieninformatik unter ausführlicher Darstellung der bisherigen Leistungen im Erststudium erläutert werden (Motivationsschreiben).
Hinweis: Da es in letzter Zeit zu Unklarheiten kam, ob das Motivationsschreiben ein optionaler oder verpflichtender Bestandteil der Bewerbung ist, wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass das Motivationsschreiben verpflichtend bei allen Bewerbungen mit einzureichen ist.
- Im Falle der Wahl eines Anwendungsfaches: Nachweis ausreichender Grundkenntnisse aus dem Bachelorstudium im gewählten Anwendungsfach. Bei einem Bachelorstudium mit dem entsprechenden Anwendungsfach sind keine besonderen Nachweise nötig, das Zeugnis genügt.
Außerdem sind zur Vorbereitung auf das Auswahlgespräch folgende Unterlagen beizufügen:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Evtl. Nachweise über andere Prüfungsleistungen, Fortbildungsmaßnahmen, oder praxisrelevante Tätigkeiten
Selection Procedure
Der Zweck dieses Verfahrens besteht in der Feststellung, ob neben den mit dem Erwerb des ersten Abschlusses nachgewiesenen Kenntnissen die Eignung für die besonderen qualitativen Anforderungen im Masterstudiengang Medieninformatik vorhanden ist. Diese Anforderungen beinhalten logisch-analytisches und systemorientiertes Denken, die Befähigung zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten, Bereitschaft und Fähigkeit zum Arbeiten in interdisziplinären Teams, ausreichende Grundkenntnisse in Informatik aus dem Erststudium in den mathematischen Grundlagen und den Bereichen Multimediatechnologien, Computergrafik, Mensch-Maschine-Interaktion, Programmiersprachen, Betriebssysteme, Rechnernetze, Datenbanken und Softwareengineering sowie adäquate Kenntnisse der englischen Sprache. Aufgrund der eingereichten Unterlagen trifft eine Auswahlkommission die Entscheidung, ob eine erfolgreiche Teilnahme am Masterstudium zu erwarten ist.
Notification of acceptance
Nach der Prüfung der Unterlagen ergeht an akzeptierte Bewerberinnen und Bewerber ein Bescheid über die Akzeptanz, mit dem sie sich dann zum Master-Studium immatrikulieren können.
Für Bewerberinnen und Bewerber, die nicht sofort akzeptiert werden, besteht die Möglichkeit sich noch nachträglich über ein zusätzliches mündliches Bewerbungsgespräch zu qualifizieren. Details hierzu sind im Ablehnungsbescheid enthalten.
Accepted, what now?
Nachdem Sie den Zulassungbescheid erhalten haben bestätigen Sie bitte ob Sie den Studienplatz auch abschließend wahrnehmen wollen. Zulassungsbescheid werden normalerweise schriftlich und per E-Mail verschickt. Eine Antwort per E-Mail reicht völlig aus.
Die eigentliche Immatrikulation muss persönlich bei der Studentenkanzlei der Universität zu den festgelegten Terminen für externe und interne Studenten erfolgen. Das ist in der Regel bis Ende April (Sommersemester) bzw. Ende Oktober (Wintersemester) möglich. Wichtige Voraussetzung hierfür ist die elektronische Verbuchung Ihres Bachelorabschlusses und Ihre Master-Zulassung (die Papier Bachelorurkunde benötigen Sie hierfür nicht). Zudem muss die letzte Prüfungsleistung (in der Regel der Abgabetermin Bachelorarbeit oder Termin der Disputation) im vorherhigen Semester liegen. Eine Umschreibung in den Master für das Wintersemester ist beispielsweise nicht möglich, wenn der Abgabetermin für die Bachelorarbeit im Oktober liegt. Es ist dennoch möglich, bereits Veranstaltungen im Master zu besuchen und sich dann im darauffolgenden Semester umzuschreiben. Eine bereits akzeptierte Bewerbung für den Masterstudiengang verfällt dabei nicht.
Eine weitere wichtige Quelle für Informationen ist die Seite des Studiegangskoordinators.
Secondary Subjects
Neben einem reinen Medieninformatik Masterstudium ist es auch möglich, den Studiengang mit einem zusätzlichen Anwendungsfach zu belegen. Derzeit ist die Belegung folgender Anwendungsfächer möglich:
- Mediengestaltung
- Medienwirtschaft
- Kommunikationswissenschaft
Das Anwendungsfach "Mensch-Maschine-Interaktion" wird vermutlich ab Wintersemester 2012/2013 verfügbar sein.
Die Anwendungsfächer im Master werden einen Gesamtumfang von 12 ECTS-Punkten haben. Ein Studium ohne Anwendungsfach wird auch möglich sein. Dabei müssen die notwendigen 12 ECTS-Punkte zusätzlich aus Lehrveranstaltungen des Instituts für Informatik eingebracht werden. Eine individuelle Wahl von Veranstaltungen aus anderen Fachbereichen zur Abdeckung dieser 12 ECTS kann in begründeten Einzelfällen vom Prüfungsausschussvorsitzenden genehmigt werden.
How do I know if I'm qualified?
Die amtlichen Zulassungssatzungen der Studiengänge mit Ihren jeweiligen Anwendungsfächern können hier eingesehen werden:
Änderungen am Eignungsverfahren (vom 21. Dezember 2010)
Satzungen des Eignungsverfahrens (vom 28. Juni 2010)

