Es sei ausdrücklich betont, dass es sich bei den folgenden Plänen lediglich um Vorschläge handelt. Jedem/jeder Studierenden steht es frei, sich einen anderen Stundenplan im Rahmen der Studien- und Prüfungsordnung zusammenzustellen. Dabei helfen auch die offizielle Modulübersicht und das aktuelle Lehrangebot.
SWS (Semesterwochenstunden): Die für eine Veranstaltung veranschlagte Anzahl an "Präsenzstunden" (z.B. in einer Vorlesung).
ECTS: Die für die erfolgreiche Teilnahme an einer Veranstaltung verliehenen ECTS-Punkte. Eine ungefähre Einschätzung des Gesamtarbeitsaufwandes für eine Veranstaltung kann anhand der ECTS-Punkte ermittelt werden. Genauere Informationen zum ECTS (European Credit Transfer System finden sich in den Studien- und Prüfungsordnungen.
Noch Fragen? Aktuelle Informationen zu Anrechnungsmöglichkeiten, Seminaren und allen Lehrangeboten gibt es auf der Seite des Studiengangkoordinators.
Vertiefende Themen: Studierende der Medieninformatik können Wahlpflichtveranstaltungen, also Vorlesungen, Praktika oder Seminare, als vertiefende Themen anrechnen lassen. Seit 2015 sind drei vertiefende Themen zu belegen. Aktuelle Informationen, welche Veranstaltungen als vertiefendes Thema angeboten werden, erhalten Sie hier.
Fächerübergreifende Kompetenzen: Außerdem müssen die folgenden Kompetenzmodule erfüllt werden:
- Einführung persönliche und soziale Kompetenz (P16)
- Ethik und Recht in der Informatik (P17)
- Projektkompetenzen (P18)
Teilnahme an Nutzerstudien:
Zur Erbringung der 3 ECTS-Punkte der Module WP 4/I und WP 4/II - Benutzerstudien 1 und 2 (Falls das Studium vor dem Wintersemester 2019/2020 begonnen wurde handelt es sich um das Modul WP 18.2 - Teilnahme an 3 Benutzerstudien) muss die Teilnahme an Benutzerstudien im Umfang von insgesamt 12 Versuchspersonenstunden nachgewiesen werden. Diese müssen in mindestens 3 verschiedenen Studien erbracht werden. Die Anzahl der zu besuchenden Studien erhöht sich demnach, falls die minimale Stundenzahl noch nicht erreicht worden ist.
Das Institut für Psychologie und Pädagogik nutzt das System SONA um Studienteilnahme zu organisieren. MMI-Punkte, welche bei Studien der Psychologie gesammelt wurden, werden nur via SONA übermittelt. Wenn Sie einen Nachweis für die Studienteilnahme benötigen, fragen Sie bei Studien an anderen Lehrstühlen immer nach, ob diese ausgestellt werden.
Allgemeine Hinweise:
- Eine Versuchspersonenstunde (unter anderem auch MMI-Punkt genannt) entspricht dem Zeitaufwand von 1 Stunde bei der Teilnahme an einer Benutzerstudie
- Im Bereich für Benutzerstudien können Sie den E-Mail Verteiler für Benutzerstudien am Institut abonnieren. Dadurch erfahren immer sofort von den neuesten Benutzerstudien.
- Es werden auch Benutzerstudien der Fakultät für Psychologie und Pädagogik anerkannt. Über den E-Mail-Verteiler für Versuchspersonenstunden erhalten Sie Informationen über laufende Studien. Zur Anerkennung dieser Studien muss die Teilnahme durch den Versuchsleiter schriftlich bestätigt werden (Bescheinigungsvorlage als PDF) und diese Bestätigung dann im Sekretariat bei Frau Schwamb oder bei den Studentenbetreuern abgegeben werden.
- Eine Bescheinigung über Ihre bislang eingebrachten Studien erhalten sie auf Anfrage bei den Studentenbetreuern.
Das Masterprogramm kann sowohl im Sommer- als auch Wintersemester begonnen werden. Viele Veranstaltungen werden sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester angeboten, daher ist man sehr flexibel bei der Belegung der Veranstaltungen. Die Stundenplanvorschläge hier sollen eine Übersicht über die Veranstaltungen geben, die im Laufe des Masterstudiums belegt werden müssen.
Es sei ausdrücklich betont, dass es sich bei den folgenden Plänen lediglich um Vorschläge handelt. Jedem Studenten steht es frei, sich einen anderen Stundenplan im Rahmen der Studien- und Prüfungsordnung zusammenzustellen. Dabei hilft auch die offizielle Modulübersicht.
SWS (Semesterwochenstunden): Die für eine Veranstaltung veranschlagte Anzahl an "Präsenzstunden" (z.B. in einer Vorlesung).
ECTS: Die für die erfolgreiche Teilnahme an einer Veranstaltung verliehenen ECTS-Punkte. Eine ungefähre Einschätzung des Gesamtarbeitsaufwandes für eine Veranstaltung kann anhand der ECTS-Punkte ermittelt werden. Genauere Informationen zum ECTS (European Credit Transfer System finden sich in den Studien- und Prüfungsordnungen.
Das Nebenfach Medieninformatik weist stets einen Umfang von 60 ECTS auf. Es kann in Kombination mit dem Bachelor-Hauptfach Kunst und Multimedia (Achtung: für diesen Studiengang ist die künstlerische Eignung nachzuweisen!) oder mit Pädagogik/Bildungswissenschaft (Achtung: örtliche Zulassungsbeschränkung) studiert werden.
SWS (Semesterwochenstunden): Die für eine Veranstaltung veranschlagte Anzahl an "Präsenzstunden" (z.B. in einer Vorlesung).
ECTS: Die für die erfolgreiche Teilnahme an einer Veranstaltung verliehenen ECTS-Punkte. Eine ungefähre Einschätzung des Gesamtarbeitsaufwandes für eine Veranstaltung kann anhand der ECTS-Punkte ermittelt werden. Genauere Informationen zum ECTS (European Credit Transfer System finden sich in den Studien- und Prüfungsordnungen.
Die Studien- und Prüfungsordnung für Medieninformatik als Nebenfach von Bachelor- und Masterstudiengängen kann man hier einsehen. Ebenfalls online verfügbar ist das Modulhandbuch für das Nebenfachstudium der Medieninformatik.
Die Veranstaltungen findet man auf den jeweiligen Lehrseiten des zuständigen Lehrstuhls:- Medieninformatik: Digitale Medien (P1), Medientechnik (P2), Multimediaprogrammierung (P4), Blockpraktikum Multimedia-Programmierung (P4), Mutlimedia im Netz (P5), Mensch-Maschine-Interaktion I (P6)
- Programmierung und Softwaretechnik: Einführung in die Informatik: Programmierung und Softwareentwicklung (P1)
- Datenbanksysteme: Einführung in die Informatik: Systeme und Anwendungen (P2), Softwareentwicklungspraktikum (P3)
Prinzipiell kann der Masterstudiengang Mensch-Computer-Interaktion als Masterstudiengang Medieninformatik mit Anwendungsfach Mensch-Maschine-Interaktion verstanden werden. Es bestehen folgende Unterschiede zu den anderen Medieninformatik Masterstudiengängen mit Anwendungsfach: Die Vorlesungen Mensch-Maschine-Interaktion II und Informationsvisualisierung werden zu Pflichtveranstaltungen. MMI II behandelt dabei fortgeschrittene Formen der Mensch-Maschine-Interaktion, wie interaktive Oberflächen, instrumentierte Umgebungen und Augmented Reality. Des Weiteren kommen zwei Design-Workshops hinzu, welche die logische Fortsetzung von "Interaction Design", "Concept Development" und "Projektkompetenz Multimedia" (Industriebezug) aus dem Bachelorstudiengang bilden. Der klare Informatikbezug bleibt im Wort "Computer" statt "Maschine erhalten".
Wahlpflichtmodule
Studierende haben im Master mehr Freiheit bei der Kurswahl als im Bachelor.
Dabei gibt es Wahlpflichtmodule, zwischen denen Studierende nach den Vorgaben Ihrer jeweiligen Prüfungs- und Studienordnung regelhaft auswählen können und Vertiefende Themen, welche spezifische Module sind. Weitere Informationen finden Sie hier.
Aktuelle Veranstaltungen, die den jeweiligen Modulen in Ihrem Studiengang zugeordnet werden können, finden Sie hier.
Im Gegensatz zu anderen Anwendungsfächern können im Master mit Anwendungsfach Medienwirtschaft optional 2 Lehrveranstaltungen des Anwendungsfachs als Wahlpflichtveranstaltung eingebracht werden.
Vertiefende Themen der Medien-/Informatik
Siehe Wahlpflichtmodule
Wahlpflichtveranstaltungen
Studierende haben im Master mehr Freiheit bei der Kurswahl als im Bachelor. Früher wurde im Master zwischen Vertiefenden Themen und Wahlpflichtveranstaltungen unterschieden; diese Unterscheidung existiert mittlerweile nicht mehr.
Als Wahlpflichtveranstaltung gelten sowohl Vorlesungen, als auch Seminare und Praktikas. Weitere Informationen finden Sie hier.
In der Übersicht des Lehrangebotes sind unter "Lehrveranstaltungen im Masterstudium" für das Masterstudium aktuell angebotene Veranstaltungen aufgelistet. Auf den einzelnen Veranstaltungsseiten steht zusätzlich, ob sie für Masterstudierende geeignet sind.
Masterstudierende müssen mindestens 12 ECTS durch Praktika sammeln. Weitere Praktika können als Wahlpflichtveranstaltung angerechnet werden. Insgesamt können im Master max. 4 Praktika angerechnet werden. Es empfiehlt sich ein Praktikum pro Semester zu belegen.
Masterstudierende müssen ein Hauptseminar (6 ECTS) belegen und können sich zudem 2 weitere, also insgesamt max. 3 Seminare anrechnen lassen.
Wissenschaftliches Arbeiten und Lehren:
Seminar und Praktikum Wissenschaftliches Arbeiten und Lehren (P1, 6 ECTS)Persönliche und soziale Kompetenz (PSK):
- Veranstaltung "Persönliche und soziale Kompetenz"
- oder
- Anerkennung einer externen Ausbildung (siehe unten)
- Theoretische Ausbildung (mind. 90 Stunden): Der Nachweis einer formalen Ausbildung, die vertiefte Kenntnisse in sozial- und persönliche Kompetenz vermittelt. Inhalte müssen eine Auswahl der folgenden Themen abdecken:
- Sozialkompetenz: Kommunikative Fähigkeiten, Teamfähigkeit, Konfliktmanagement, interkulturelle Kompetenz, soziales Projektmanagement.
- Persönliche Kompetenz: Reflexions- und Kritikfähigkeit, Flexibilität, Motivation, Zuverlässigkeit, Ethik und Verantwortung.
- Praktische Anwendung (mind. 90 Stunden): Der Nachweis einer anschließenden praktischen Tätigkeit, in der die in der Ausbildung erlernten Inhalte gezielt umgesetzt und angewendet wurden (z.B. eigenständige Leitung einer Gruppe, eine Lehrtätigkeit, Coaching).
- Umfang: Mindestens 90 Stunden Ausbildung, sowie weitere 90 Stunden in Ausführung.
- Inhalte: Die Ausbildung muss vertiefte Kenntnisse in den Bereichen Sozial- und Persönliche Kompetenz vermitteln.
Die Ausbildung muss eine Auswahl der folgenden Themen abdecken:
- Sozialkompetenz:
-
- Kommunikative Kompetenzen und Kommunikationstechniken
- Umgang mit Partnern und Teamfähigkeit
- Konflikterkennung, -bewältigung und -lösung
- Interkulturelle Kompetenz
- Soziales Projektmanagement
- Persönliche Kompetenz:
-
- Reflexions- und Kritikfähigkeit
- Flexibilität, Motivation und Eigenverantwortung
- Lern- und Leistungsbereitschaft
- Ausdauer, Zuverlässigkeit und ethisches Handeln
- Für die Ausbildung (Teil 1): Ein offizielles Zertifikat oder eine Teilnahmebescheinigung des Anbieters mit Beschreibung der Inhalte, der Gesamtzahl der Stunden (mind. 90) und dem Zeitraum.
- Für die praktische Anwendung (Teil 2): Eine Bescheinigung des Arbeitgebers, Vereins oder der Organisation, aus der die Beschreibung der Tätigkeit, die geleisteten Stunden (mind. 90), der Zeitraum und der klare Bezug zur Anwendung der zuvor erlernten Kompetenzen hervorgehen.
- 1. Semester
- 2. Semester
- 3. Semester
- 4. Semester
- Wahlpflichtveranstaltungen
- Veranstaltungsspezifische Hinweise